Für Schulen gibt es die Möglichkeit, die vollen Kosten für Führungen bis Ende 2023 über das Programm »löwenstark« des Hessischen Kultusministeriums zu finanzieren. Antragsmodalitäten sind allen Schulen bekannt. Bisher wurden die Mittel für »löwenstark« nur spärlich abgerufen.

Das Hessische Kultursministerium begründet das Programm auf seiner Homepage wie folgt:

»Unter dem Motto ›Löwenstark – der BildungsKICK‹ werden Kinder und Jugendliche mit vielfältigen Maßnahmen und Angeboten bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt.«

Demnach wurden schon in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/ 2023 inklusive der angrenzenden Ferien Kinder und Jugendliche mit vielfältigen Maßnahmen und Angeboten bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt mit der Begründung: »Die Corona-Krise war besonders für Kinder und Jugendliche eine echte Belastung: Veränderter Schulbetrieb, Bewegungsmangel und fehlende soziale Kontakte – diese gewaltigen Herausforderungen werden im Landesprogramm angepackt.«

Hierfür wurden insgesamt rund 150 Millionen Euro jeweils zur Hälfte vom Land Hessen aus dem Corona-Sondervermögen und vom Bund über das Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche« zur Verfügung gestellt.« Hiermit können in vielfältiger Weise Maßnahmen mit unterschiedlichsten Kooperationspartnern wie Universitäten, Stiftungen, Bildungsträgern, Vereinen und Verbänden unterstützt werden, die »zu einem breit gefächerten Angebot an schulischen und außerschulischen Möglichkeiten« beitragen.

Die Hessische Landesregierung hat entschieden, das Förderprogramm auch im Schuljahr 2023/ 2024 über Landesmittel fortzuführen.

Was müssen Sie tun, um aus diesem Programm ein Angebot – wie den »Weg der Erinnerung« – für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 finanziert zu bekommen?

  • Ihrer Schulleitung ist bekannt, wie Sie den Antrag einreichen können
  • Bitte beachten Sie, mindestens 14 Tage vor dem Führungstermin den Antrag gestellt zu haben.